Das Urheberrecht spielt im Fotorecht auch deswegen eine große Rolle, weil in der heutigen Zeit von Copy and Paste der Download oder auch das Kopieren von Bildern keinerlei technische Fertigkeiten erfordert und das fremde Lichtbild mit wenigen Klicks in die eigene Internetseite integriert ist. Dass dabei eine Urheberrechtsverletzung (Stichwort: Bilderklau) vorliegt, liegt auf der Hand. Betroffen hiervon sind neben Fotografen zunehmend auch Betreiber von Webshops, deren Produktbilder illegal kopiert werden. Wir bekommen immer mehr Anfragen von gewerblichen Kunden, deren Produktbilder von Wettbewerbern verwendet werden. Egal ob Sie ein Fotograf sind, der sehr aufwändige oder künstlerisch wertvolle Lichtbilder herstellt, oder aber einen Webshop betreiben, dessen Produktbilder für den eigenen Internetauftritt wichtig sind, haben Sie ein berechtigtes Interesse daran, dass nicht Dritte Ihre Bilder verwenden und Sie hierdurch schädigen. Auf dieser Unterseite zum Fotorecht wollen wir Ihnen neben einigen praktischen Hinweisen vor allem die rechtlichen Rahmenbedingungen darstellen, wie Sie Ihre Bilder am besten schützen.
Im Internet kann man über einige Methoden lesen, mit denen man Lichtbilder schützen kann. Die Anbringung von Logos oder Wasserzeichen wird dabei besonders häufig genannt. Doch wie effektiv sind diese Methoden?
Voranzustellen ist zunächst, dass es keine zu 100 % wirksame Methode gibt, um Lichtbilder garantiert zu schützen. Will man ein Bild vermarkten – sei es als Fotograf, sei es zu Werbezwecken in einem Webshop – dann muss dieses Bild eben in das Netz gestellt werden. Dies lockt leider immer wieder Trittbrettfahrer an, die das Bild für ihre eigenen Zwecke verwenden und hierdurch die Kosten sparen, die Sie für die Erstellung des Lichtbildes hatten. Dies ist leider eine traurige Gewissheit. Ein Kopierschutz für Fotos ist technisch nur schwer umsetzbar. Man kann jedoch versuchen, die Verwertungsmöglichkeit für Dritte effektiv einzuschränken.
Eine Methode ist es, direkt neben dem Bild einen Urheberrechtshinweis anzubringen. Dies ist relativ schnell erledigt. Entweder man schreibt „Urheber: XY“ oder aber man verwendet einfach ein „Copyright“ oder die Abkürzung „©“. Die Anbringung des Urheberrechtshinweises erfordert keinen großen Aufwand und schreckt erfahrungsgemäß einige Rechtsverletzer ab. Andere Internetnutzer lassen sich davon jedoch nicht abschrecken, so dass die Wirkung von Urheberrechtshinweisen in der Praxis leider überschaubar ist.
Eine andere Methode ist die Anbringung eines Wasserzeichens direkt im Bild. Das Wasserzeichen kann dabei an jeder beliebigen Stelle im Bild angebracht werden, rechtliche Einschränkungen gibt es keine. Während einige Fotografen, Betreiber von Webshops oder Fotostock-Agenturen das Wasserzeichen weitgehend automatisiert immer an derselben Stelle ihrer Bilder anbringen, ist es auch möglich, das Wasserzeichen je nach Bild an einer besonders unauffälligen oder aber an einer besonders auffälligen Stelle anzubringen. Die Wasserzeichen-Methode ist um einiges effektiver als die Anbringung eines Copyright-Vermerks, da das Wasserzeichen sich immer im Bild selbst befindet. Mit Hilfe eines Bildbearbeitungsprogramms kann das Wasserzeichen jedoch entfernt werden, so dass auch dies keinen absoluten Schutz bietet. Freilich können sich derartige – unzulässigen! – Bearbeitungen relativ leicht nachweisen, so dass die Urheberrechtsverletzung im Streitfall in der Regel nachgewiesen werden kann.
Es gibt weitere Methoden, wie man in gewissem Umfang einen Kopierschutz für seine Bilder herstellen kann. Allen Methoden gemein ist, dass auch diese nicht zu einem absolut wirksamen Schutz führen.
Eine Methode ist die Einführung technischer Sperren auf Ihrer Internetseite. Durch eine Änderung im Quellcode kann das Bild nicht mehr ohne Weiteres durch Dritte kopiert werden. Internetnutzer, die technisch ein wenig versiert sind, können jedoch relativ einfach den Quellcode des Lichtbildes auslesen mit der Folge, dass das Bild dann doch kopiert werden kann. Ebenso wenig hilfreich ist im Ergebnis die Möglichkeit, die Indexierung des Fotos in Suchmaschinen zu unterbinden. Das Bild wird dann in der Bildersuche der Suchmaschine nicht mehr direkt gefunden. Die Internetseite wird jedoch nach wie vor gefunden. Wer also einen Webshop betreibt und auf dieser Seite Produktbilder veröffentlicht, dem bringt es wenig, wenn die Bilder nicht mehr gefunden werden. Ein Dritter, der genau dieselben Produkte wie Sie anbieten, geht einfach auf Ihre Seite und kopiert Ihre Bilder heraus. Die Bilder muss er nicht erst in die Bildersuche eingeben, wenn er Ihre Internetseite kennt.
Leider gibt es also keine absoluten wirksamen Mechanismen oder Methoden, wie man das Kopieren bzw. den Download von Lichtbildern und Fotos verhindern kann. Die andere Seite der Medaille ist, dass es aus rechtlicher Sicht nicht erforderlich ist, seine Bilder zu schützen.
Der Urheberschutz von Fotos und Lichtbildern setzt nicht voraus, dass man zunächst einen bestimmten Hinweis (Copyright, Urhebervermerk…) am Lichtbild oder sonstwo anbringt. Vielmehr entsteht der Urheberschutz nach § 7 UrhG schlicht durch die Erstellung des Werkes. Wer ein Werk herstellt, ist dessen Schöpfer und Inhaber sämtlicher Bildrechte. Wenn Sie also ein Foto bzw. Lichtbild herstellen, haben Sie sämtliche Urheberrechte an diesem Bild.
Wer dieses Bild dann ohne Ihre Zustimmung verwendet, in welcher Form auch immer, der begeht eine Urheberrechtsverletzung zu Ihren Lasten. Sie als Inhaber der Bildrechte können dann gegen den Rechtsverletzer vorgehen. Dieser kann sich nicht damit herausreden, dass an dem Bild ja kein Copyright-Vermerk angebracht war oder dass er aus sonstigen Gründen davon ausging, das Bild verwenden zu dürfen. Sie haben vielmehr einen Unterlassungsanspruch gegen den Verletzer Ihrer Bildrechte, dieser Anspruch erfordert kein Verschulden des Verletzers. Dasselbe gilt übrigens, wenn Sie das Bild nicht selbst hergestellt haben, sich jedoch vom Fotografen die ausschließlichen Nutzungsrechte an dem Bild haben einräumen lassen. Außerdem steht Ihnen ein Schadensersatzanspruch gegen den Rechtsverletzer zu. Dieser ist zwar anders als der Unterlassungsanspruch abhängig von einem Verschulden. Die rechtlichen Voraussetzungen für ein solches Verschulden sind jedoch sehr gering.
Als Fazit kann damit festgehalten werden, dass es aus technischer Möglichkeit leider keinen absolut wirksamen Schutz vor einem Download oder einem Kopieren Ihrer Bilder gibt. Das Fotorecht ist jedoch auf Ihrer Seite und Sie können – und sollten – gegen Dritte vorgehen, die unberechtigt Ihre Bilder nutzen.
Wir stehen Ihnen als Ihr Partner zur Wahrung Ihrer Bildrechte gerne zur Verfügung! Dabei stehen wir Ihnen bundesweit zur Seite, wenn Ihre Bildrechte verletzt wurden.
Rechtsanwalt Andreas Forsthoff
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Kleingemünder Str. 72/10
69118 Heidelberg
Tel. 06221 7249 615
Email info (at) fotorecht-heidelberg.de
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