Auch influencer haben rechte !

In den letzten Monaten war es in aller Munde, dass Influencer Abmahnungen erhalten haben, in denen es in erster Linie um die Vorschriften des Wettbewerbsrechts handelt (UWG). Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen können Mitbewerber aussprechen oder eingetragene Wettbewerbs- oder Verbraucherverbände. Mitbewerber sind hier in erster Linie andere Influencer; insoweit ist bislang nichts von Abmahnungen bekannt. Allerdings erfolgten zahlreiche Abmahnungen von Wettbewerbsverbänden an Influencer, in denen es überwiegend um gerügte Verstöße beim Impressum bzw. bei der Kenntlichmachung von Werbung geht. Wohl bekanntestes Beispiel ist die wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Verbandes Sozialer Wettbwerb gegen Cathy Hummels. Zu kurz kommt bei der ganzen Diskussion meines Erachtens, dass auch Influencer Rechte haben, die sie geltend machen können, wenn ihre Rechte verletzt werden. Dabei meine ich nicht wettbewerbsrechtliche Ansprüche gegenüber anderen Influencern, sondern urheberrechtliche Ansprüche gegen Dritte, die ihre Bilder unberechtigter Weise verwenden.

Fotorecht und Bildrecht für Influencer

Influencer verdienen ihr Geld damit, Fotos anzufertigen, diese in aller Regel aufwändig zu bearbeiten und die Bilder dann in Kanälen wie beispielsweise Instagram posten. Die Vergütung erfolgt dann in der Regel durch den Hersteller des beworbenen Produkts oder dessen Vertrieb. In letzter Zeit kommt es häufig vor, dass nichtberechtigte Dritte solche Bilder verwenden. Ist dies z. B. bei privaten Instagram-Accounts möglicher Weise weniger schlimm, ist dies jedoch besonders ärgerlich, wenn das Influencer-Foto auf gewerblichen Instagram-Profilen oder in Webshops von Unternehmen auftaucht, die mit dem Auftraggeber des Influencers in Wettbewerb stehen. Sofern der Influencer nicht gerade die ausschließlichen Nutzungsrechte an seinen Auftraggeber übertragen hat, stehen ihm bzw. ihr nach wie vor die Urheberrechte an den Fotos zu. In diesem Fall ist es möglich, im Wege der Abmahnung dagegen vorzugehen. Dies ist sogar in vielen Fällen gewünscht oder erforderlich, um zum einen den eigenen Auftraggeber zu unterstützen und um zum anderen allgemein zu verhindern, dass die eigenen Bildrechte missbraucht und hierdurch möglicherweise der eigene Ruf des Influencers beschädigt wird.

Wir haben als Anwaltskanzlei bereits mehrere bildrechtliche Verfahren für verschiedene Influencer erfolgreich geführt und können gerne auch Sie vertreten, wenn Ihre Influencer-Bilder geklaut werden. Neben dem Unterlassungsanspruch und dem Anspruch auf Kostenerstattung steht dem Influencer auch Schadensersatz für die unerlaubte Bildnutzung zu. Wir sind der Auffassung, dass die MFM-Richtlinien ein geeigneter Anknüpfungpunkt für den dem Influencer zustehenden Schadensersatzanspruch ist. Schließlich bedürfen die von Influencer erstellten Lichtbilder in aller Regel einer gründlichen Vorbereitung und einem hohen Aufwand bei der Erstellung und anschließenden Bearbeitung der Lichtbilder und werden - wie Bilder von Berufsfotografen - anschließend kommerziell verwertet. Die Rechtsprechung jedenfalls handhabt den Unterlassungsanspruch bei unerlaubt verwendeten Influencer-Bildern genauso wie andere Bilder auch. Wird also ein Influencer-Bild rechtswidrig durch einen Dritten verwendet, ist eine Abmahnung zweckdienlich und bei Nichtabgabe einer Unterlassungserklärung eine einstweilige Verfügung.