Urteile zum Fotorecht und Urheberrecht und Zuständigkeiten

Auf der Blogseite Fotorecht Urteile stellen wir Ihnen fortlaufend wichtige Urteile und Beschlüsse diverser Gerichte zum Thema Fotorecht und Urheberrecht vor. Da die meisten Gerichtsverfahren im Fotorecht in erster Instanz vor den Landgerichten ausgetragen werden, gibt es insbesondere viele Gerichtsentscheidungen zum Fotorecht von den Landgerichten. Zahlreiche Bundesländer haben von der Möglichkeit des § 105 UrhG Gebrauch gemacht und für mehrere Gerichtsbezirke urheberrechtliche Streitigkeiten, zu denen auch das Fotorecht zählt, einzelnen Gerichten zugewiesen. Dies hat zu einer Zuständigkeitskonzentration geführt. Einzelne Landgerichte, die sehr häufig mit dem Urheberrecht und dem Fotorecht zu tun haben, haben spezielle Kammern für Urheberrecht geschaffen, die sehr viele urheberrechtliche Fälle zu entscheiden haben und deren Richter daher über eine große Expertise verfügen. Dies hat im Fotorecht insbesondere auch für die Fotografen und deren Rechtsanwälte erhebliche Vorteile, da die Rechtsprechung der einzelnen Landgerichte im Fotorecht (zumindest den hierauf ebenso spezialisierten Anwälten) bekannt ist und somit eine erhebliche Rechtssicherheit besteht. Ein auf Fotorecht spezialisierter Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht kann die Kenntnis von der Rechtsprechung der einzelnen Landgerichte ausnutzen und dies bei der Wahl des Gerichtsstandes berücksichtigen. Während bei Klagen gegen natürliche Personen nach § 104 a UrhG nur das Gericht am Wohnort des Beklagten zuständig ist, ist bei gewerblich oder selbständig tätigen Rechtsverletzern aufgrund des fliegenden Gerichtsstands im Internet in vielen Fällen eine Wahl des Gerichts möglich. Auch auf der Ebene der Amtsgerichte gibt es in manchen Bundesländern eine Zuständigkeitskonzentration, so dass einzelne Amtsgerichte häufig mit dem Fotorecht zu tun haben. Einige Gerichte haben jedoch trotz einer Spezialzuständigkeit eher selten mit fotorechtlichen Streitigkeiten zu tun, während andere Gerichte häufig angerufen werden. Dies hat mit der unterschiedlichen Rechtsprechung dieser Gerichte zu tun. Gerade bei der Höhe des Schadensersatzes gibt es im Urheberrecht und Fotorecht zum Teil erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Gerichten. Richten sich urheberrechtliche Ansprüche gegen einen Verbraucher, kann eine Klage nur bei dem für seinen Wohnsitz zuständigen Gericht durchgeführt werden. Leider besteht in diesen Fällen bei einigen Amtsgerichten die Praxis, so niedrige Schadensersatzbeträge zuzusprechen, dass sich ein Vorgehen hier oftmals nicht lohnt. Auch hierzu beraten wir Sie gerne.

Urteile im Fotorecht: Entscheidungen der Landgerichte

In Baden-Württemberg ist im Fotorecht für den gesamten OLG-Bezirk Karlsruhe (Landgerichte Baden-Baden, Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim, Mosbach, Offenburg, Waldshut-Tiengen) auf Landgerichtsebene das Landgericht Mannheim zuständig, für den OLG-Bezirk Stuttgart (Landgerichte Ellwangen, Hechingen, Heilbronn, Ravensburg, Rottweil, Stuttgart, Tübingen, Ulm) das Landgericht Stuttgart. In Bayern ist für den OLG-Bezirk München (Landgerichte Augsburg, Deggendorf, Ingolstadt, Kempten (Allgäu), Landshut, Memmingen, München I, Passau, Traunstein (außer München II)) das Landgericht München I für Urhebersachen zuständig, für die OLG-Gerichtsbezirke Nürnberg (Landgerichte Amberg, Ansbach, Nürnberg-Fürth, Regensburg, Weiden) und Bamberg (Landgerichte Aschaffenburg, Bamberg, Bayreuth, Coburg, Hof, Schweinfurt, Würzburg) das Landgericht Nürnberg-Fürth. In Berlin gibt es nur ein Landgericht, so dass ohnehin das Landgericht Berlin für ganz Berlin zuständig ist. In Brandenburg ist für den OLG-Bezirk Brandenburg (Landgerichte Cottbus, Frankfurt/Oder, Neuruppin, Potsdam) das Landgericht Potsdam zuständig. In Bremen ist im OLG-Bezirk Bremen das Landgericht Bremen zuständig. Auch in Hamburg gibt es nur ein einziges Landgericht, so dass das Landgericht Hamburg für ganz Hamburg zuständig ist. In Hessen sind in einem Teil Bezirks des OLG-Frankfurt (Landgerichte Darmstadt, Frankfurt am Main, Gießen, Hanau, Limburg an der Lahn, Wiesbaden) dem Landgericht Frankfurt am Main urheberrechtliche Streitigkeiten zugewiesen, im anderen Teil des OLG-Bezirks Frankfurt (Landgerichte Fulda, Kassel, Marburg an der Lahn) dem Landgericht Kassel. In Mecklenburg-Vorpommern entscheiden fotorechtliche Streitigkeiten im gesamten OLG-Bezirk Rostock (Landgerichte Neubrandenburg, Rostock, Schwerin, Stralsund) die Richter des Landgerichts Rostock. In Niedersachsen ist im OLG-Bezirk Celle (Landgerichte Bückeburg, Göttingen, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Stade, Verden (Aller)) das Landgericht Hannover zuständig, im OLG-Bezirk Oldenburg (Landgerichte Aurich, Oldenburg, Osnabrück) das Landgericht Oldenburg. Im OLG-Bezirk Braunschweig ist das Landgericht Braunschweig zuständig. In Nordrhein-Westfalen ist im OLG-Bezirk Hamm für die ansonsten zuständigen Landgerichte Bielefeld, Detmold, Münster und Paderborn das Landgericht Bielefeld zuständig, für die Landgerichtsbezirke Arnsberg, Bochum, Dortmund, Essen, Hagen und Siegen das Landgericht Bochum. Im gesamten Bereich des OLG Düsseldorf (Landgerichte Düsseldorf, Duisburg, Kleve, Krefeld, Mönchengladbach, Wuppertal) ist das Landgericht Düsseldorf zentral zuständig, im Bereich des OLG Köln (Landgerichte Aachen, Bonn, Köln) das Landgericht Köln. In Rheinlandpfalz ist das Landgericht Frankenthal sowohl für die OLG-Bezirke Zweibrücken (Landgerichte Frankenthal (Pfalz), Kaiserslautern, Landau in der Pfalz, Zweibrücken) als auch Koblenz (Landgerichte Bad Kreuznach, Koblenz, Mainz, Trier) zuständig. Im Saarland gibt es nur das Landgericht Saarbrücken, weshalb das Landgericht Saarbrücken für das gesamte Saarland zuständig ist. In Sachsen ist das Landgericht Leipzig zuständig für fotorechtliche Streitigkeiten im gesamten OLG-Bezirk Dresden (Landgerichte Bautzen, Chemnitz, Dresden, Görlitz, Leipzig, Zwickau). In Sachsen-Anhalt ist das Landgericht Magdeburg für die Landgerichtsbezirke Magdeburg und Stendal zuständig, das Landgericht Halle für die Landgerichtsbezirke Dessau und Halle. In Schleswig-Holstein ist für den Bezirk des OLG Schleswig-Holstein (Landgerichte Flensburg, Itzehoe, Kiel, Lübeck) das Landgericht Flensburg als einziges Landgericht zuständig. In Thüringen ist im OLG-Bezirk Jena/Thüringisches OLG (Landgerichte Erfurt, Gera, Meiningen, Mühlhausen) das Landgericht Erfurt zentral zuständig.

Urteile im Fotorecht: Entscheidungen der Amtsgerichte

In Baden-Württemberg ist im Fotorecht für den gesamten OLG-Bezirk Karlsruhe (Landgerichte Baden-Baden, Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim, Mosbach, Offenburg, Waldshut-Tiengen) auf Amtsgerichtsebene das Amtsgericht Mannheim zuständig, für den OLG-Bezirk Stuttgart (Landgerichte Ellwangen, Hechingen, Heilbronn, Ravensburg, Rottweil, Stuttgart, Tübingen, Ulm) das Amtsgericht Stuttgart. In Bayern ist das Amtsgericht am Sitz des übergeordneten Landgerichts auch für alle anderen urheberrechtlichen Streitigkeiten des Landgerichtsbezirks zuständig. So ist beispielsweise das Amtsgericht München zentral zuständig für alle fotorechtlichen Streitigkeiten des Landgerichtsbezirks München I. Das Amtsgericht München ist darüber hinaus auch zuständig für Streitigkeiten im Bezirk des Landgerichts München II. In Berlin ist auf Amtsgerichtsebene das Amtsgericht Charlottenburg zuständig für alle Urhebersachen und damit auch für das Fotorecht. In Brandenburg ist für den OLG-Bezirk Brandenburg (Landgerichte Cottbus, Frankfurt/Oder, Neuruppin, Potsdam) das Amtsgericht Potsdam zuständig. In Bremen gibt es auf der Ebene der Amtsgerichte keine spezielle Zuordnung.  Im Hamburg ist für den gesamten Landgerichtsbezirk das Amtsgericht Hamburg zuständig. In Hessen sind in einem Teil Bezirks des OLG-Frankfurt (Landgerichte Darmstadt, Frankfurt am Main, Gießen, Hanau, Limburg an der Lahn, Wiesbaden) dem Amtsgericht Frankfurt am Main urheberrechtliche Streitigkeiten zugewiesen, im anderen Teil des OLG-Bezirks Frankfurt (Landgerichte Fulda, Kassel, Marburg an der Lahn) dem Amtsgericht Kassel. In Mecklenburg-Vorpommern entscheiden fotorechtliche Streitigkeiten im gesamten OLG-Bezirk Rostock (Landgerichte Neubrandenburg, Rostock, Schwerin, Stralsund) die Richter des Landgerichts Rostock. In Niedersachsen ist im OLG-Bezirk Celle (Landgerichte Bückeburg, Göttingen, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Stade, Verden (Aller)) das Amtsgericht Hannover zuständig, im OLG-Bezirk Oldenburg (Landgerichte Aurich, Oldenburg, Osnabrück) das Amtsgericht Oldenburg. Außerdem ist im Bezirk des Landgerichts Braunschweig das Amtsgericht Braunschweig für Urhebersachen zuständig. In Nordrhein-Westfalen ist im OLG-Bezirk Hamm für die Landgerichtsbezirke Bielefeld, Detmold, Münster und Paderborn das Amtsgericht Bielefeld zuständig, für die Landgerichtsbezirke Arnsberg, Bochum, Dortmund, Essen, Hagen und Siegen das Amtsgericht Bochum. Im gesamten Bereich des OLG Düsseldorf (Landgerichte Düsseldorf, Duisburg, Kleve, Krefeld, Mönchengladbach, Wuppertal) ist das Amtsgericht Düsseldorf zentral zuständig, im Bereich des OLG Köln (Landgerichte Aachen, Bonn, Köln) das Amtsgericht Köln. In Rheinlandpfalz ist das Amtsgericht Frankenthal für den OLG-Bezirk Zweibrücken (Landgerichte Frankenthal (Pfalz), Kaiserslautern, Landau in der Pfalz, Zweibrücken) zuständig, für den OLG-Bezirk Koblenz (Landgerichte Bad Kreuznach, Koblenz, Mainz, Trier) das Amtsgericht Koblenz. Im Saarland gibt es auf der Ebene der Amtsgerichte keine Spezialzuweisung. In Sachsen ist das Amtsgericht Leipzig zuständig für fotorechtliche Streitigkeiten im gesamten OLG-Bezirk Dresden (Landgerichte Bautzen, Chemnitz, Dresden, Görlitz, Leipzig, Zwickau). In Sachsen-Anhalt ist das Amtsgericht Magdeburg für die Landgerichtsbezirke Magdeburg und Stendal zuständig, das Amtsgericht Halle für die Landgerichtsbezirke Dessau und Halle. In Schleswig-Holstein existiert auf Amtsgerichtsebene keine Spezialzuständigkeit. In Thüringen ist im OLG-Bezirk Jena/Thüringisches OLG (Landgerichte Erfurt, Gera, Meiningen, Mühlhausen) das Amtsgericht Erfurt zentral zuständig.