Creative Commons Lizenz bei Bildern

Creative Commons Lizenzen bei Bildern sind derzeit in aller Munde. Doch was ist eine Creative Commons Lizenz überhaupt? Wir wollen Ihnen an dieser Stelle die Funktionsweise einer Creative Commons Lizenz darstellen und Ihnen damit einen ersten Überblick bieten.

 

Creative Commons (CC) ist eine Non-Profit-Organisation, die vorgefertigte Lizenzverträge für Inhaber von Urheberrechten wie beispielsweise Lichtbildern bereitstellt. CC bzw. Creative Commons stellt dabei sechs Standard-Lizenzverträge zur Verfügung. Die Organisation Creative Commons wird nicht Vertragspartner bei einer Creative Commons Lizenz und ist auch nicht in sonstiger Weise in den Vertrag eingebunden. Vertragspartner werden im Rahmen einer Creative Commons Lizenz also ausschließlich der Inhaber von Bildrechten sowie der Dritte, der die Bilder im Rahmen der CC Lizenz verwendet. Durch eine Creative Commons Lizenz wird einem Dritten somit ein bestimmtes Nutzungsrecht, eine Lizenz, zur Verwendung eines Werkes eingeräumt und zwar in dem Umfang, der in dem Vertrag geregelt ist.

 

Der Inhaber von Bildrechten legt dabei vorher nicht fest, wer genau eine Creative Commons Lizenz erteilt bekommt und wer nicht. Man spricht bei einer CC Lizenz daher auch von einer Jedermann-Lizenz.

 

Wozu dient eine Creative Commons Lizenz?

Ein Rechteinhaber wie beispielsweise ein Fotograf erstellt in erster Linie seine Bilder und will möglichst wenig Zeit und Mühen damit verbringen, die genaue Art der Verwendung seiner Bilder festzulegen. Hierzu fehlt den meisten Kreativen auch die Expertise. Mit einer Creative Commons Lizenz lassen sich in vielen Fällen die Nutzungsbedingungen ohne großen Aufwand klar und transparent festlegen. Wenn man mit einem Werk selbst auf dem vorbestehenden Werk eines Dritten aufbauen will, kann man anhand der von diesem Dritten erteilten CC Lizenz erkennen, in welchem Umfang eine Nutzung des Werks überhaupt zulässig ist.

 

Der Vorteil bei der Verwendung einer CC Lizenz für Rechteinhaber liegt vor allem darin, dass seine Bilder – unter den zuvor festgelegten Nutzungsbedingungen – verwendet werden dürfen und somit schneller verbreitet werden. Dies steigert potentiell den Bekanntheitsgrad des Fotografen erheblich.

 

Wird hingegen ein Bild verwendet, ohne die zuvor festgelegten Lizenzbedingungen eingehalten zu haben, liegt eine Urheberrechtsverletzung vor. Hiergegen kann der Fotograf im Wege der Abmahnung vorgehen.

 

Bei der folgenden Beschreibung der verschiedenen Arten einer Creative Commons Lizenz wird von einer Lizenz im Rahmen einer Bildnutzung ausgegangen. Folgende 6 Lizenzen sieht Creative Commons derzeit vor:

 

1. CC Namensnennung 3.0 Deutschland

Bei der Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz darf ein Bild nur unter angemessenen Urheber- und Rechteangaben verwendet werden. Bei dieser Angabe darf jedoch nicht der Eindruck entstehen, dass der Rechteinhaber gerade diesen einzelnen Verwender oder dessen Bildnutzung unterstützt. Weiter muss ein Link zur Lizenz beigefügt sowie eine Angabe dazu gemacht werden, ob Änderungen an dem Bild vorgenommen wurden. Weitere Einschränkungen darf der Lizenzgeber dabei nicht machen.

 

2. CC Namensnennung-Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland

Bei der Creative Commons Namensnennung-Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland Lizenz gelten zunächst die gleichen Voraussetzungen wie bei Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland. Es gilt jedoch zusätzlich die Einschränkung, dass bei Werken, die remixed oder verändert werden, die bearbeitete Version nicht verbreitet werden darf. Dasselbe gilt, wenn Ihr Bild anderweitig auf dem vorbestehenden Bild aufbaut.

 

3. CC Namensnennung-Nicht Kommerziell 3.0 Deutschland

Bei der Creative Commons Namensnennung-Nicht Kommerziell 3.0 Deutschland Lizenz gelten zunächst die gleichen Voraussetzungen wie bei Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland. Zusätzlich gilt hier jedoch die Einschränkung, dass das Bild nur privat, also nicht kommerziell verwendet werden darf. Kommerziell ist eine Nutzung in diesem Sinne dann, wenn sie in erster Linie auf kommerziell relevante Vorteile oder auf eine Vergütung abzielt.

 

4. CC Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland

Bei der Creative Commons Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland Lizenz gelten zunächst die gleichen Voraussetzungen wie bei Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland. Zusätzlich gelten die kombinierten Einschränkungen aus 2. und 3., d.h. es darf weder eine bearbeitete Version des Bildes verwendet werden noch darf das Bild für kommerzielle Zwecke verwendet werden.

 

5.CC Namensnennung-Nicht Kommerziell-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland

Bei der Creative Commons Namensnennung-Nicht Kommerziell-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland Lizenz gelten zunächst die gleichen Voraussetzungen wie bei Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland. Zusätzlich darf das Bild nicht zu kommerziellen Zwecken verwendet werden. Außerdem darf eine bearbeitete Version zwar grundsätzlich verbreitet werden, allerdings nur unter den gleichen Bedingungen, d.h. das bearbeitete Bild darf nur unter derselben Lizenz wie das Originalbild verbreitet werden.

 

6. CC Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland

Bei der Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland Lizenz gelten zunächst die gleichen Voraussetzungen wie bei der Creative Commons Namensnennung-Nicht Kommerziell-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland Lizenz. Anders als bei dieser Lizenz darf das Bild jedoch auch zu kommerziellen Zwecken verwendet werden.

 

Wichtiger Hinweis:

Bei Verfassung dieses Artikels wurde von den aktuell gültigen deutschsprachigen CC Lizenzen ausgegangen. Dabei handelt es sich um die Version 3.0 der Creative Commons Lizenzen. Es gibt zwar bereits eine Version 4.0. Bei dieser Version 4.0 international liegt jedoch Stand März 2017 noch keine Übersetzung ins Deutsche vor.

In vielen Fällen halten sich die Nutzer von Creative Commons Bildern leider nicht an die Lizenzbedingungen. Dies liegt zum einen an einer gewissen Unbedartheit, da viele Internetnutzer davon ausgehen, dass Creative Commons Lizenz-Bilder ja "kostenlos" seien. Zum anderen dürfte dies aber auch daran liegen, dass die Nutzungsbedingungen auf der Internetseite von Creative Commons vorsichtig formuliert suboptimal sind und an einigen Stellen auch für einen Anwalt unklar ist, was genau gemeint ist bzw. welche Verpflichtung den Nutzer trifft. Für den Nutzer von Creative Commons Bildern ergibt sich daraus die Schwierigkeit abzuschätzen, in welchem Umfang er ein Bild nutzen darf und was ihm verboten bzw. als Obliegenheit bei einer Nutzung auferlegt ist. Liegt ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen vor, stehen dem Rechteinhaber gegen den Nutzer diverse Ansprüche zu.