Ein Rechtsanwalt für Urheberrecht ist spezialisiert auf alle Bereiche des Urheberrechts, die für die Durchsetzung geistiger Schutzrechte erforderlich sind. Dazu zählen sowohl die materiellen Anspruchsgrundlagen als auch die zivilprozessualen Möglichkeiten.
Das Urheberrecht umfasst den Schutz von Werken der Literatur, der Kunst und der Wissenschaft. In der Praxis des Urheberrechts spielt vor allem die unerlaubte Verwendung von Lichtbildern und Fotos eine große Rolle. Ein Rechtsanwalt für Urheberrecht kann Sie umfassend dazu beraten, ob und unter welchen Voraussetzungen urheberrechtlicher Schutz entstehen, also ein bestimmtes Werk die erforderliche Schöpfungshöhe erreicht.
Ist die erforderliche Schöpfungshöhe erreicht und ein Werk – beispielsweise ein Lichtbild – urheberrechtlich geschützt, stehen dem Schöpfer umfassende Rechte zu. Zum einen bestehen die Persönlichkeitsrechte des Urhebers, zum anderen die Verwertungsrechte. Der Urheber kann also im Grundsatz frei entscheiden, ob und gegebenenfalls in welcher Form seine Werke verwertet werden. Verstoßen Dritte hiergegen, kann hiergegen vorgegangen werden – beispielsweise im Wege einer Abmahnung durch einen Rechtsanwalt.
Neben dem Entstehen von originären Urheberrechten spielen vielfach auch vertragliche Regelungen eine Rolle. Der Schöpfer eines urheberrechtlich geschützten Werkes, also beispielsweise der Fotograf bei einem Lichtbild, will seine Werke verwerten, um damit Geld zu verdienen. Dann kann er Dritten das Recht einräumen, seine Werke zu verwerten. Hier kommt dann das Urhebervertragsrecht ins Spiel. Ein Rechtsanwalt für Urheberrecht sollte sich daher auch im Urhebervertragsrecht gut auskennen.
Auf dieser Seite stellen wir Ihnen in erster Linie das Fotorecht dar. Daher schildern wir im Folgenden kurz die Tätigkeit eines Rechtsanwalts für Urheberrecht in Bezug auf Geltendmachung von Ansprüchen im Fotorecht. Zahlreiche Mandanten unserer Rechtsanwaltskanzlei müssen feststellen, dass ihre urheberrechtlich geschützten Lichtbilder unerlaubt verwendet werden, seit einigen Jahren überwiegend im Internet. Dies erklärt sich dadurch, dass es heute keinen großen Aufwand macht, ein Bild zu kopieren und selbst auf eine eigene Homepage oder in das Angebot auf einer Verkaufsplattform einzustellen. Wir erleben es auch immer wieder, dass sogar Tageszeitungen Bilder unerlaubt verwenden und hierdurch eine Urheberrechtsverletzung begehen.
Kommt ein Mandant zu mir als Rechtsanwalt für Urheberrecht, dann dokumentiere ich den Vorgang, mache Screenshots und drucke mir die Nachweise auch aus, so dass ein Nachweis der Rechtsverletzung auch später noch nachgewiesen werden kann. Um erforderlichenfalls auch eine einstweilige Verfügung erwirken zu können, ist eine meiner ersten Fragen immer die, wann der Mandant den Verstoß bemerkt hat. Denn hier ist grundsätzlich Eile mit der Durchsetzung der Rechte geboten.
Nach Prüfung der rechtlichen Verhältnisse spricht ein Rechtsanwalt für Urheberrecht eine Abmahnung aus und setzt dem Gegner damit Fristen zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, zur Auskunftserteilung bzw. zur Zahlung von Schadensersatz sowie zur Erstattung der anfallenden Rechtsanwaltskosten. Je nach der Reaktion des Gegners kann dann die Angelegenheit – für den Gegner weitgehend kostengünstig – außergerichtlich abgeschlossen werden oder aber die Angelegenheit landet bei Gericht.
Als Rechtsanwalt für Urheberrecht mit Kanzleisitz in Heidelberg stehe ich Ihnen als Inhaber von Bildrechten gerne zur Verfügung. Sie können auf meine langjährige Erfahrung als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz vertrauen. Ich vertrete Sie dabei nicht nur an meinem Kanzleisitz in Heidelberg bzw. den für den hiesigen Gerichtsbezirk für Urhebersachen zentral zuständigen Gerichten in Mannheim (Amtsgericht Mannheim bzw. Landgericht Mannheim), sondern bundesweit.
Rechtsanwalt Andreas Forsthoff
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Kleingemünder Str. 72/10
69118 Heidelberg
Tel. 06221 7249 615
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