Rechtsanwalt Andreas Forsthoff in Heidelberg: Ihr Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Rechtsanwalt Andreas Forsthoff aus Heidelberg ist nicht nur Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, sondern auch Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz. Der Gewerbliche Rechtsschutz ist ein Teilbereich des Wirtschaftsrechs und umfasst mehrere Rechtsgebiete. Die Kombination der beiden Fachanwaltstitel ist eine ideale Ergänzung, da das Urheber- und Medienrecht einerseits und der Gewerbliche Rechtsschutz anderersteits zahlreiche Überschneidungen bieten. Insbesondere bei der praktischen Durchsetzbarkeit der Ansprüche - Abmahnung, einstweilige Verfügung - ist es unseres Erachtens wichtig, auf die besonderen Erfahrungen und Kenntnisse aus dem aus dem Gewerblichen Rechtsschutz zurückgreifen zu können.

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz: Besondere Kenntnisse und Erfahrungen

Ein Rechtsanwalt, der Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz werden möchte, muss sowohl umfangreiche praktische Erfahrungen im gewerblichen Rechtsschutz nachweisen können als auch über besondere theoretische Kenntnisse verfügen. Fachanwaltstitel werden generell erst ab einer mindestens dreijährigen Zulassung als Rechtsanwalt verliehen.

Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.

Der Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse setzt in der Regel voraus, dass der Antragsteller an einem auf die Fachanwaltsbezeichnung vorbereitenden  anwaltsspezifischen Lehrgang teilgenommen hat, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets umfasst. Die Gesamtdauer des Lehrgangs muss, Leistungskontrollen nicht eingerechnet, mindestens 120 Zeitstunden betragen.

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz: Besondere theoretische Kenntnisse

Auch im Gewerblichen Rechtsschutz ist die Teilnahme an einem Fachanwaltskurs erforderlich, der aus mindetens 120 Zeitstunden besteht. Die Fachanwaltskurse der Deutschen Anwaltakademie beispielsweise, an denen der Heidelberg Rechtsanwalt Andreas Forsthoff teilgenommen hat, bestehen in der Regel aus 6 Blöcken von Donnerstag bis Samstag, wobei an den Blöcken 1, 3 und 5 jeweils an drei Tagen ganztägig der Unterricht stattfindet und an den Blöcken 2, 4 und 6 Unterricht jeweils am Donnerstag und am Freitag ganztägig stattfindet und an den Samstagen eine fünfstündige Klausur geschrieben wird. Damit der theoretische Teil der Fachanwaltsausbildung Gewerblicher Rechtsschutz erfolgreich abgeschlossen ist, müssen die 120 Zeitstunden besucht und alle 3 Klausuren betanden werden. Noten im klassischen Sinne gibt es bei den Prüfungen zum Fachanwalt keine, es gibt nur "bestanden" oder "nicht bestanden". Besonders gute Klausuren können das Prädikat "gut bestanden" erhalten.

Rechtsanwalt Andreas Forsthoff aus Heidelberg hat zwei der drei Klausuren mit "gut bestanden", die dritte Klausur "bestanden".

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz: Besondere praktische Erfahrungen

Damit gewährleistet ist, dass ein Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz nicht nur theoretisch die Rechtslage kennt, sondern auch über umfangreiche Erfahrung verfügt, muss ein Rechtsanwalt, der einen Zulassungsantrag als Fachanwalt einreicht, eine Fallliste einreichen, um seine bisherige Tätigkeit im Gewerblichen Rechtsschutz nachzuweisen.

Für das Fachgebiet gewerblicher Rechtsschutz sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

 

1.   Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- und Sortenschutzrecht,

 

2.   Recht der Marken und sonstigen Kennzeichen,

 

3.   Recht gegen den unlauteren Wettbewerb,

 

4.   Recht der europäischen Patente, Marken und Geschmacksmuster sowie des europäischen Sortenschutzrechts,

 

5.   Urheberrechtliche Bezüge des gewerblichen Rechtsschutzes,

 

6.   Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts.

 

Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen setzt voraus, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung im Fachgebiet Gewerblicher Rechtsschutz als Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei 80 Fälle aus mindestens drei verschiedenen der oben aufgeführen sechs Bereiche bearbeitet hat. Höchstens fünf Fälle dürfen Schutzrechtsanmeldungen sein, wobei eine Sammelanmeldung als eine Anmeldung zählt. Mindestens 30 Fälle müssen rechtsförmliche, davon mindestens 15 gerichtliche Verfahren sein.

Das Erfordernis von mindestens 80 Fällen in den letzten drei Jahren vor Antragstellung einschließlich mindestens 15 gerichtlicher Verfahren soll sicherstellen, dass ein Rechtsanwalt, der die Zulassung zum Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz erlangt, nicht nur theoretische Kenntnisse hat, sondern auch über umfangreiche praktische Erfahrungen hat.

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz: Antrag bei der Rechtsanwaltskammer

Wer über alle Voraussetzungen verfügt, kann bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer die Zulassung zum Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz beantragen. Für in Heidelberg tätige Rechtsanwälte ist die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe zuständig. Diese prüft, ob der Antragsteller den erforderlichen Fachanwaltskurs absolviert und alle Klausuren bestanden hat und außerdem über die erforderlichen praktischen Erfahrungen verfügt, die zum Führen des Fachanwaltstitels erforderlich sind.

Die zuständige Rechtsanwaltskammer richtet für Zulassungsangelegenheiten einen Vorprüfungsausschuss ein, dem üblicherweise drei Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz angehören. Diese überprüfen die Voraussetzungen des Zulassungsantrages und teilen ihr Votum der Rechtsanwaltskammer mit, die dann über den Antrag entscheidet.

Die hohen Hürden vor einer Zulassung zum Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz sollen sicherstellen, dass der betreffende Rechtsanwalt sowohl über die erforderlichen theroretischen Kenntnisse verfügt als auch über hinreichende praktische Erfahrungen. Denn von einem Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz darf man erwarten, dass dieser sich im Gewerblichen Rechtsschutz mitsamt aller dazu gehörender Rechtsgebiete deutlich überdurchschnittlich auskennt. Daher müssen aus mindestens drei der oben aufgeführten Rechtsgebiete praktische Fälle nachgewiesen werden. Rechtsanwalt Andreas Forsthoff aus Heidelberg übernimmt keine Mandante aus dem Patentrecht, daher wurden bei Antragstellung auch keine Fälle aus dem Patentrecht, allerdings aus allen anderen der aufgeführten 6 Bereiche eingereicht. Insbesondere im Markenrecht sowie im Wettbewerbsrecht (Recht gegen den unlauteren Wettbewerb) wurden vor Antragstellung und werden auch heute noch durch Rechtsanwalt Forsthoff zahlreiche Fälle bearbeitet. Ein Anwalt, der im Gewerblichen Rechtsschutz tätig ist, hat erfahrungsgemäß auch häufig mit dem Gewerblichen Rechtsschutz immanenten Besonderheiten des Prozessrechts zu tun, vor allem mit Einstweiligen Verfügungen. Die Beantragung einstweiliger Verfügungen nimmt der Heidelberger Anwalt Andreas Forsthoff regelmäßig vor und hat auch mit den urheberrechtlichen Bezügen des Gewerblichen Rechtsschutzes regelmäßig zu tun.

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz: Regelmäßige Fortbildungspflicht

Wer als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz zugelassen ist, muss sich regelmäßig fortbilden. Verpflichtend ist eine Fortbidlung über mindestens 15 Zeitstunden pro Jahr. Das klingt wenig und das ist es auch. Der Heidelberger Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Andreas Forsthoff nimmt an diversen Fortbildungsveranstaltungen unterschiedlicher Anbieter regelmäßig teil und kommt damit im Gewerblichen Rechtsschutz auf deutlich über 15 Fortbildungsstunden pro Jahr. Wer wie Rechtsanwalt Forsthoff auch noch Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht ist, den trifft die Fortbildungspfllicht doppelt, es müssen somit 30 Zeitstunden pro Jahr an Fortbildung absolviert werden. Da der Gewerbliche Rechtsschutz und das Urheber- und Medienrecht zahlreiche Schnittpunkte aufweisen, ist hierdurch eine ausreichende Fortbildung gewährleistet. Der Heidelberger Rechtsanwalt organisiert in seiner Eigenschaft als Leiter der Arbeitsgemeinschaft Urheber- und Medienrecht im Heidelberger Anwaltsverein jährlich eine zweitätige Fortbildungsveranstaltung und nimmt auch unter anderem regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen der AGEM (Arbeitsgemeinschaft der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Fachbereiche Urheber- und Medienrecht und Gewerblicher Rechtsschutz unter dem Dach des DeutschenAnwaltVereins) teil. Durch den engen Kontakt mit zahlreichen Fachanwaltskollegen nicht nur in der Region Heidelberg besteht ein reger Informationsaustausch, so dass neben den Pflichtfortbildungen auch auf dem "kurzen Dienstweg" Informationen und Erfahrungen weitergegeben und empfangen werden. Im Herbst 2019 nahm Rechtsanwalt Forsthoff zusätzlich zu den üblichen Fortbildungen an einer gemeinsamen Fortbildung der AGEM und der FSM (Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V.) über das NetzDG teil, auf der u.a. ein Referent des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und zwei Vertreterinnen von Facebook und Google Vorträge gehalten haben. Rechtsanwalt Andreas Forsthoff ist als Prüfer in einem Prüfausschuss der FSM vorgesehen, sobald diese ihre Zulassung vom Justizministerium erhalten hat. Die Prüfausschüsse der FSM sollen zuständig sein für die Entscheidung über Beschwerden von Betroffenen gegenüber sozialen Netzwerken wie beispielsweise Facebook, Twitter oder Youtube. Die Prüfausschüsse treffen dann ihre Entscheidung und teilen diese dem sozialen Netzwerk mit, für das die Entscheidung bindend ist.

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in Heidelberg

Rechtsanwalt Andreas Forsthoff aus Heidelberg wurde durch die für Heidelberg zuständige Rechtsanwaltskammer Karlsruhe im Mai 2016 die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz zu führen. Damit ist Rechtsanwalt Forsthoff einer der wenigen Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz in Heidelberg. Den Fachanwaltskurs hatte Andreas Forsthoff bereits im Jahr 2011 in Mannheim absolviert, den Antrag auf Zulassung als Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz jedoch überwiegend aus Zeitgründen erst Ende des Jahres 2015 gestellt. Zwischen dem Besuch des Fachanwaltskurses und der Beantragung der Zulassung als Fachanwalt hat er an allen erforderlichen Fortbildungen teilgenommen und darüber hinaus auch den Fachanwaltskurs für Urheber- und Medienrecht erfolgreich absolviert. Neben Mandaten im Bereich Fotorecht und Urheberrecht ist Rechtsanwalt Forsthoff auch auf Mandate im Wettbewerbsrecht und dem Markenrecht spezialisiert und betreut Mandate im Gewerblichen Rechtsschutz nicht nur am Kanzleistandort in Heidelberg, sondern bundesweit.