Rechtsanwalt für Medienrecht

Als Rechtsanwalt für Medienrecht ist Rechtsanwalt Andreas Forsthoff aus Heidelberg Ihr Ansprechpartner rund um das Thema Fotos und Bildrechte. Das Medienrecht regelt die private und öffentliche Information und Kommunikation. Der weite Begriff des Medienrechts umfasst somit neben dem Zivilrecht auch Teilbereiche des Öffentlichen Rechts und des Strafrechts.

 

Für Fotografen und sonstige Inhaber von Bildrechten ist vor allem das Zivilrecht und hier insbesondere das Urheberrecht von besonderer Bedeutung. Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen finden sich im Urhebergesetz (UrhG) sowie im Kunsturhebergesetz (KunstUrhG). Bei Bildwerken spielen auch die Empfehlungen der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst (VG Bild-Kunst) eine wichtige Rolle.

 

Das Urheberrecht kommt dann ins Spiel, wenn es darum geht, wem Lichtbilder oder Fotos „gehören“, wenn diese Bilder unerlaubt verwendet werden und welche Ansprüche dem Fotografen zustehen. Das Kunsturhebergesetz regelt das Rechtsverhältnis zu den auf den Bildern abgebildeten Personen und bestimmt, wann und unter welchen Bedingungen oder Einschränkungen Bilder öffentlich gezeigt werden dürfen, welche Personen abbilden.

 

Zum Bereich des öffentlich-rechtlichen Medienrechts gehören die Rechtsverhältnisse von Presse, Rundfunk und Fernsehen. Ausgehend von der in Art. 5 GG grundgesetzlich geschützten Meinungs- und Informationsfreiheit sind die Pressefreiheit sowie die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film gewährleistet. Wichtige gesetzliche Regelungen finden sich im Rundfunk-Staatsvertrag sowie im Mediendienste-Staatsvertrag. In Mediendiensten angebotene Dienste unterliegen einer Inhaltskontrolle. So sind Angebote unzulässig, wenn darin zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen aufgefordert wird und Bevölkerungsgruppen wegen ihrer nationalen, rassischen oder religiösen Zugehörigkeit zu einer Gruppe verächtlich gemacht werden. Hervorzuheben ist, dass im Medienrecht ein Trennungsgebot zwischen Werbung und redaktionellen Inhalten gilt. Höchst umstritten und immer wieder Gegenstand gerichtlicher Verfahren ist die Frage, ob und in welchem Umfang Diensteanbieter neben eigenen Inhalten auch für fremde Inhalte auf ihrer Seite haften.

 

Gerade im Bereich der Neuen Medien hat sich einiges in den letzten Jahren im Medienrecht getan. Auch das Europarecht hat in den letzten Jahren immer wieder durch zahlreiche Richtlinien und Verordnungen Einfluss auf das Medienrecht in Deutschland genommen. Immer wieder wurde im Medienrecht auch wieder darüber diskutiert, ob das Internet und die fortschreitende Digitalisierung in unserer Gesellschaft eine spezielle gesetzliche Regelung des Internets erfordert. Beispiel hierfür ist das sog. NetzDG, das alle Normen mit Netzbezug regeln soll.

 

Das Medienrecht soll eine angemessene Abwägung der widerstreitenden Interessen der Medienschaffenden und der einzelnen Bürger schaffen. Eine weitere Abwägung hat zwischen den Belangen der Medienunternehmen zu den Beteiligten stattzufinden, wobei der Gesetzgeber die Spielregeln vorgibt.

 

Ein im Medienrecht erfahrener Rechtsanwalt kennt die einschlägigen gesetzlichen und verwertungsrelevanten Vorschriften und kann Ihnen in allen rechtlichen Belangen weiterhelfen, wenn es um Ihre Bildrechte geht. In erster Linie soll sich ein auf Medienrecht spezialisierter Rechtsanwalt, der die Rechte von Fotografen schützt, mit dem Urheberrecht auskennen. Wichtig ist jedoch ebenso die Kenntnis der einschlägigen Vorschriften des Kunsturheberrechts sowie der öffentlich-rechtlichen Vorschriften zum Medienrecht. Eine zunehmende Bedeutung erlangt im Medienrecht das Recht am eigenen Bild. Es steht zwischen den abgebildeten Personen und den veröffentlichenden Medien immer wieder im Streit, ob überhaupt und wenn ja in welchem Umfang eine Einwilligung zur Veröffentlichung des Bildnisses erteilt wurde. Insbesondere bei Bild- oder Filmaufnahmen, die in den Intimbereich eingreifen, liegt zwar vielfach eine Einwilligung in die Bildaufnahme, nicht jedoch in deren Veröffentlichung vor. Daneben ist eine Veröffentlichung auch dann kritisch, wenn der Name der abgebildeten Person erfolgt. Auch hierzu kann ein Rechtsanwalt für Medienrecht beraten.

 

Der Heidelberger Rechtsanwalt Andreas Forsthoff ist Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und zugleich Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Der Fachanwaltskurs Urheber- und Medienrecht fand im Jahr 2013 in Frankfurt am Main statt. Rechtsanwalt Forsthoff hat sich in den letzten Jahren intensiv mit den verschiedenen Fragestellungen des Medienrechts auseinandergesetzt und eine sehr große Anzahl von Fällen aus dem Medienrecht bearbeitet. Er kennt sich daher umfassend als Rechtsanwalt im Medienrecht aus und kann Ihre Belange bestmöglich vertreten. Eine Vertretung ist natürlich nicht nur am Kanzleisitz in Heidelberg möglich. Vielmehr kann eine bundesweite Bearbeitung von Heidelberg aus erfolgen. Rechtsanwalt Andreas Forsthoff leitet die Arbeitsgemeinschaft Urheber- und Medienrecht im Heidelberger Anwaltsverein und steht auch in dieser Eigenschaft in engem Kontakt mit einer Reihe hochqualifizierter Medienrechtler in ganz Deutschland, so dass ein enger fachlicher Austausch mit Fachanwaltskollegen gewährleistet ist. Darüber hinaus ist Rechtsanwalt Andreas Forsthoff als Prüfer in einem NetzDG-Prüfungsausschuss der FSM (Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V.) vorgesehen, sobald die FSM vom Bundesjustizministerim die hierfür erforderliche Genehmigung erhalten haben wird.

 

Nachdem die FSM vom Bundesjustizministerium zwischenzeitlich die erforderliche Zulassung über die Anerkennung als Einrichtung der Regulierten Selbstregulierung nach dem NetzDG durch das Bundesministerium der Justiz erhielt, hat die FSM eine Reihe von spezialisierten Rechtsanwälten als Prüfer für Verfahren nach dem NetzDG vorgesehen. Rechtsanwalt Andreas Forsthoff ist von Anfang an als Prüfer dabei, wir werden hier in unregelmäßigen Abständen in anonymisierter Form über entsprechende Verfahren berichten.